Nehmen Sie heute schon aktiven Einfluss auf Ihren Beitrag ab dem 65. Lebensjahr.

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Bereits heute an übermorgen denken.

Steigende Gesundheitskosten können zu Beitragserhöhungen führen, nicht kalkulierbare Faktoren, wie – steigende Kosten im Gesundheitswesen, – medizinischer Fortschritt, – wachsende Bedürfnisse oder – die immer höhere Lebenserwartung, können Beitragserhöhungen erforderlich machen. Zudem gab es in den letzten Jahren immer wieder Eingriffe des Gesetzgebers, die Beitragserhöhungen nach sich zogen. Z. B. Einführung des Basistarifs oder Umsetzung der Pflegereformen.

Beitrag im Alter ohne Beitragsentlastungstarif.

Beitrag im Alter ohne Beitragsentlastungstarif.

* Voller Beitrag. ** Die Zahlung des gesetzlichen Beitragszuschlages (GBZ) entfällt zum 60. Lebensjahr. *** Unter Berücksichtigung des Zuschusses aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 8,15 % bei einer Rente in Höhe von 2.500 Euro.

Beitrag im Alter mit Beitragsentlastungstarif.

Beitrag im Alter mit Beitragsentlastungstarif.

* Voller Beitrag. ** Die Zahlung des gesetzlichen Beitragszuschlages (GBZ) entfällt zum 60. Lebensjahr. *** Unter Berücksichtigung des Zuschusses aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 8,15 % bei einer Rente in Höhe von 2.500 Euro. **** Garantierte vereinbarte Beitragsentlastung in Höhe von 250 Euro.

Carsten Intelmann
Carsten Intelmann
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80337 München

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